Hauptuntersuchung fällig ?
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Bei uns prüft die GTÜ
Jeden Dienstag und Donnerstag können Sie Ihr Fahrzeug, ganz egal ob PKW, Transporter bis 6,5t, Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile oder Krafträder zur Hauptuntersuchung anmelden.
Auf Wunsch prüfen wir Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung noch einmal durch, um eine teure Nachuntersuchung zu vermeiden.
Sie benötigen eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage Ihres Fahrzeuges oder Wohnwagen/mobil ?
Auch das ist kein Problem, unsere Partner der Gtü und Dekra kümmern sich um Ihr Anliegen.
Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung aller Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die AU ist seit Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird seitdem nicht mehr angebracht. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern einschließlich Dreirädern und Quads wurde im April 2006 gleich ohne separate Plaketten als Bestandteil der Hauptuntersuchung eingeführt.
Hauptuntersuchung
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU), soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.
UVV-Prüfung für alle gewerblich genutzten Fahrzeugen
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens jedoch einmal im Jahr - einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon unberührt. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern. Zumindest dann sofern der Arbeitsunfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.
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